ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN / VERTRAG ÜBER ORGANISIERTE TOUREN VON BE AS A LOCAL SRL.

1) Definition einer organisierten Tour

Bei den Reisepaketen handelt es sich um Reisen, Ferien, alle enthaltenen Touren, Kreuzfahrten, die sich aus der Kombination von mindestens zwei der folgenden Elemente ergeben, die zu einem festgelegten Preis verkauft oder zum Verkauf angeboten werden: 

a) Transport; 

b) Unterkunft; 

c) touristische Dienstleistungen, die nicht an die Beförderung oder Unterbringung gebunden sind und die zur Befriedigung der Bedürfnisse des Reisenden einen wesentlichen Teil der organisierten Reise ausmachen. Die getrennte Abrechnung der Bestandteile eines Pakets entbindet Be As A Local Srl nicht von den Verpflichtungen aus diesem Artikel.

2) Allgemeine Vertragsbedingungen

Der Verkauf von Reisepaketen mit als Gegenstand zu erbringenden Dienstleistungen im In- und Ausland ist bis zu ihrer Aufhebung durch das Gesetzesdekret vom 23. Mai 2011, Artikel 3 (das "Tourismusgesetz"), durch das Gesetz 27/12 geregelt / 1977 n. 1084 Ratifizierung und Umsetzung des am 23.04.1970 in Brüssel unterzeichneten Internationalen Übereinkommens über Reiseverträge (CCV) sowie des Tourismusgesetzbuchs (Art. 32-51) und seiner nachfolgenden Änderungen sowie der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Bezug auf Transport und Auftrag.

3) Buchung und Bezahlung

Buchungen werden akzeptiert, bis alle verfügbaren Plätze belegt sind. Sie gelten nur dann als gültig, wenn unmittelbar nach der Bestätigung eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der Gesamtkosten des Urlaubs geleistet wird. Der Restbetrag muss spätestens 15 Tage vor dem Beginn des Urlaubs gezahlt werden. Die Nichtzahlung der oben genannten Beträge zu den vorgesehenen Terminen stellt eine ausdrückliche Kündigungsklausel dar, die Be As A Local berechtigt, den Vertrag zu Recht zu kündigen.

4) Preis

Der im Vertrag festgelegte Preis für die organisierte Tour kann bis zu 20 Tage vor dem Abflug geändert werden. Abweichungen können nur von einem der folgenden Elemente abhängen: 

a) Transportkosten, einschließlich Kraftstoff; 

b) Lizenzgebühren und Steuern für einige touristische Dienstleistungen, wie Zölle, Flughafensteuern, Ein- und Ausreisesteuern in Häfen und Flughäfen; 

c) Wechselkurse für die organisierte Tour. Die Aufwärtskorrektur darf in keinem Fall zehn Prozent (10%) des ursprünglichen Betrags überschreiten.

5) Teilnehmerzahl, Ermäßigungen (No Shows), Abhebungen

Die Teilnehmerzahl ist mit größter Sorgfalt mitzuteilen. Signifikante Abnahmen im Verhältnis zur Teilnehmerzahl können Tarif- und Leistungsanpassungen bestimmen. Darüber hinaus kann ein Mangel an Ankünften in Bezug auf die zuletzt übermittelte Zimmerliste die Anwendung der No Show-Strafe (bis zu 100%) bestimmen.

Der Kunde kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten, ohne eine Vertragsstrafe zu zahlen: a) Erhöhung des Gesamtpreises um mehr als 10%; 

b) wesentliche Änderungen einer oder mehrerer grundlegender Vertragsbedingungen (z. B. Änderungen von Elementen, die als wesentlicher Bestandteil der gesamten organisierten Tour gelten), die der Verkäufer nach Abschluss des Vertrags vor dem Abflug vorgeschlagen hat und ohne die Zustimmung des Kunden; 

c) im Falle unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände, die am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe eintreten und die Ausführung des Pakets oder die Beförderung von Passagieren zum Bestimmungsort erheblich beeinflussen;

In dem oben genannten Fall hat der Kunde das Recht, 

a) an einer anderen organisierten Tour mit demselben Qualitätsniveau oder höherem Niveau teilzunehmen; oder 

b) alle von ihm an BE AS A LOCAL bezahlten Beträge innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Eingang des Schadensersatzanspruchs des Kunden zurückerstattet werden, mit Ausnahme der Kosten, die bei der Buchung und bei der Raumsicherung anfallen. Der Kunde muss seine Beschwerde innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung über die auf die organisierte Tour angewendeten Änderungen schriftlich bei BE AS A LOCAL einreichen. Widersprüche bezüglich des Reisepreises und der einzelnen Elemente der organisierten Tour werden weder während der Tour noch am Ende der Tour akzeptiert.

Der im Vertrag festgelegte Preis kann nicht innerhalb von 20 Tagen vor dem geplanten Abreisetag erhöht werden. 

Im Falle eines Rücktritts von einer bestätigten Tour werden folgende Stornierungsgebühren angewendet:

Für Touren mit Übernachtung:

• 30% innerhalb von 30 Tagen nach dem Abreisedatum

• 50% innerhalb von 14 Tagen nach dem Abreisedatum

• 100% innerhalb von 7 bis 0 Tagen nach dem Abreisedatum

Für Tagestouren:

• 100% bei weniger als 7 Tagen

6) Absage einer Tour

BE AS A LOCAL kann den Vertrag ohne Entschädigung ganz oder teilweise in folgenden Fällen kündigen: 

a) außergewöhnliche Umstände; 

b) wenn die im Reisedokument festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde, sofern der Kunde mindestens 20 Tage vor dem geplanten Abreisetag darüber informiert wurde. 

In beiden Fällen hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Betrags, der an BE AS A LOCAL gezahlt wurde, wenn der Vertrag vor seiner Erfüllung gekündigt wird. 

Im Falle einer Annullierung einer Tour während ihrer Durchführung wird BE AS A LOCAL alle erforderlichen Maßnahmen im Interesse der Reise nehmen, um beide Teile in angemessener Weise zu entschädigen.

7) Änderungen und Ergänzungen nach der Ankunft

BE AS A LOCAL ist berechtigt, Hotels und / oder Orte innerhalb von 50 km vom Zielort, wie im Tourprogramm angegeben, durch andere Hotels und / oder Orte mit ähnlichen Merkmalen zu ersetzen, falls dies aufgrund unvorhergesehener Umstände erforderlich sein sollte.

Wenn nach der Ankunft ein wesentlicher Teil der im Vertrag vorgesehenen Leistungen - aus irgendeinem Grund, außer aus persönlichen Gründen des Verbrauchers - nicht erbracht werden kann, wird BE AS A LOCAL angemessene Alternativen für den Rest der Reise vorschlagen, die nicht weiteren Kosten oder Verpflichtungen gegenüber dem Kunden implizieren.

8) Übertragung des Vertrages durch den Kunden

Ein Kunde, der nicht an der reservierten Reise teilnehmen kann, hat das Recht, seine Reservierung auf eine andere Person zu übertragen, sofern diese Person die spezifischen Anforderungen in Bezug auf die Leistungen des Vertrages erfüllt, nachdem sie BE AS A LOCAL innerhalb von mindestens 15 Tagen vor dem geplanten Termin für die Abreise informiert hat. 

In jedem Fall ist BE AS A LOCAL nicht für die Nichtannahme des neuen Teilnehmers durch Dritte verantwortlich. Der Veräußerer und der Erwerber tragen die Verantwortung für die Zahlung des Gesamtpreises, sowie für etwaige durch die Ersetzung entstehende Mehrkosten.

9) Pflichten des Kunden

Der Kunde ist stets verpflichtet, BE AS A LOCAL und gegebenenfalls dessen Dienstleister über besondere Bedürfnisse oder Bedingungen (Schwangerschaft, Nahrungsmittelunverträglichkeit, Behinderung usw.) zu informieren und die Anfrage nach entsprechenden personalisierten Diensten ausdrücklich zu spezifizieren. Der Kunde übernimmt die volle und vollständige Verantwortung für die Überprüfung aller Pass- und Visabestimmungen der Reiseziele und für die Einhaltung aller Gesetze des Landes in der Reiseroute.

10) Versicherungen

Als Garantie für die vollständige Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber den Vertragsparteien hat BE AS A LOCAL srl mit UnipolSai 1/72929/319/166453864 eine Haftpflichtversicherung gemäß Art. 47 des Tourismusgesetzes unterschrieben.

11) Verantwortlichkeiten von BE AS A LOCAL srl. DA CORREGGERE!!!

Wenn Produkte von Drittanbietern als Vertreter für dieses Produkt oder diese Dienstleistung in speziellen Paketen enthalten sind, haftet BE AS A LOCAL srl unter keinen Umständen für die Nichteinhaltung solcher Reisevorbereitungen durch diese Dienstleister oder für etwaige Fehler , Änderungen oder Umbauten jeglicher Art, die diese Dienstleister nach der Annahme der Buchung durch sie vornehmen. Alle Gutscheine, Quittungen und Tickets werden zu den von diesen Dienstleistern festgelegten Bedingungen ausgestellt. BE AS A LOCAL Srl übernimmt für sich selbst, Mitarbeiter oder Vertreter keine Verantwortung für Handlungen, Unterlassungen, Versäumnisse oder Nachlässigkeiten von sich selbst, ihren Mitarbeitern oder Vertretern wegen Verletzungen, Beschädigungen oder Verlusten von Personen oder Gütern gleich welcher Art Dies kann verursacht werden und sie übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben, die in den von ihren Diensteanbietern in Bezug auf Reisearrangements gemachten Angaben enthalten sind, und sie übernehmen keinerlei Verantwortung dafür.

12) Streik oder Aussetzung der Tour wegen schlechten Wetters

Kriegsereignisse, Militärputsche und Unruhen, Aufstände, Naturkatastrophen, Plünderungen, Terroranschläge: Diese und ähnliche Ereignisse sind unkontrollierbare Ereignisse, daher können die Transportunternehmen und der Verkäufer nicht für sie verantwortlich gemacht werden. Vom Kunden zusätzlich zu tragende Kosten werden nicht erstattet, ebenso wenig wie die Leistungen, die aufgrund des Auftretens dieser Ereignisse nicht erbracht werden können. Darüber hinaus ist BE AS A LOCAL nicht verantwortlich für die Nichtnutzung der Dienste aufgrund von Verspätung oder Stornierung von Luft-, See- und Landtransporten.

13) Beschwerden

Jede Beschwerde über angebliche oder bescheinigte Mängel an den Leistungen während der Tour muss unverzüglich beim Anbieter der beanstandeten Leistung (Hotelmanager, Transportunternehmen, Reiseleiter usw.) eingereicht werden, indem die Leistung gemäß den Vertragsbedingungen angefordert wird (Gutschein, Programm). Innerhalb von 10 Tagen nach Ende der Tour muss der Kunde und / oder der Veranstalter seinen schriftlichen Bericht mit allen verfügbaren Dokumenten an BE AS A LOCAL senden.

14) Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen sind vollständig auf der Website von BE AS A LOCAL srl aufgeführt. In Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, garantiert BE AS A LOCAL srl die maximale Vertraulichkeit der zur Verfügung gestellten Daten. Diese werden in Übereinstimmung mit den Gesetzesdekreten 196/2003 und 101/2018 und gemäß Artikel behandelt. 13-14 der EU-Verordnung 679/2016, der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO).

15) Gerichtsstand und Konfliktlösung

Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist das Gericht in Triest, Italien, zuständig. Vor der Einreichung eines Rechtsstreits beim Gericht soll die obersten Führungskräfte des Kunden und BE AS A LOCAL srl sich treffen und nach Treu und Glauben versuchen, es zu lösen.